Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 308/11 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Bremen, 13.09.2011 - S 27 AS 1319/11
- SG Bremen, 20.10.2011 - S 27 AS 1319/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 308/11 B ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 309/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 15 AS 352/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2011 - L 15 AS 250/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 308/11
Nicht zulässig in diesem Sinne ist nach inzwischen ganz herrschender Auffassung eine Berufung dann, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes die jeweiligen Beträge nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 SGG nicht überschreitet und die Berufung keine wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft, so dass sie einer besonderen Zulassung nach § 144 Abs. 2 SGG bedarf (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z. B. die der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - L 15 AS 203/11 B ER -, vom 24. August 2011 - L 15 AS 250/11 B ER - und vom 19. September 2011 - L 15 AS 278/11 B ER).Es handelt sich hier innerhalb eines Zeitraum von rund drei Monaten um die vierte, von der Prozessbevollmächtigten bei dem Senat anhängig gemachte Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die wegen Nicht-Erreichens des maßgeblichen Beschwerdewerts als unzulässig verworfen worden musste (vgl. vorangegangene Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2011 - L 15 AS 203/11 B ER -, vom 24. August 2011 - L 15 AS 250/11 B ER - und vom 19. September 2011 - L 15 AS 278/11 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 15 AS 203/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 308/11
Nicht zulässig in diesem Sinne ist nach inzwischen ganz herrschender Auffassung eine Berufung dann, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes die jeweiligen Beträge nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 SGG nicht überschreitet und die Berufung keine wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft, so dass sie einer besonderen Zulassung nach § 144 Abs. 2 SGG bedarf (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z. B. die der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - L 15 AS 203/11 B ER -, vom 24. August 2011 - L 15 AS 250/11 B ER - und vom 19. September 2011 - L 15 AS 278/11 B ER).Es handelt sich hier innerhalb eines Zeitraum von rund drei Monaten um die vierte, von der Prozessbevollmächtigten bei dem Senat anhängig gemachte Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die wegen Nicht-Erreichens des maßgeblichen Beschwerdewerts als unzulässig verworfen worden musste (vgl. vorangegangene Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2011 - L 15 AS 203/11 B ER -, vom 24. August 2011 - L 15 AS 250/11 B ER - und vom 19. September 2011 - L 15 AS 278/11 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 15 AS 278/11
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 308/11
Nicht zulässig in diesem Sinne ist nach inzwischen ganz herrschender Auffassung eine Berufung dann, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes die jeweiligen Beträge nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 SGG nicht überschreitet und die Berufung keine wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft, so dass sie einer besonderen Zulassung nach § 144 Abs. 2 SGG bedarf (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z. B. die der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - L 15 AS 203/11 B ER -, vom 24. August 2011 - L 15 AS 250/11 B ER - und vom 19. September 2011 - L 15 AS 278/11 B ER).Es handelt sich hier innerhalb eines Zeitraum von rund drei Monaten um die vierte, von der Prozessbevollmächtigten bei dem Senat anhängig gemachte Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die wegen Nicht-Erreichens des maßgeblichen Beschwerdewerts als unzulässig verworfen worden musste (vgl. vorangegangene Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2011 - L 15 AS 203/11 B ER -, vom 24. August 2011 - L 15 AS 250/11 B ER - und vom 19. September 2011 - L 15 AS 278/11 B ER).
- BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09
Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr bei offensichtlich …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 308/11
Gerichte müssen nicht hinnehmen, dass sie an der Erfüllung ihrer Aufgaben durch erkennbar aussichtlose Rechtsbehelfe behindert werden und dadurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Rechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Missbrauchsgebühr, z. B. Beschluss vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 - m. w. N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 8 SO 159/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung auf den …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 308/11
Verschuldenkosten nach dieser Vorschrift können auch einem Prozessbevollmächtigten auferlegt werden (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. August 2010 - L 8 SO 159/10).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2011 - L 15 AS 309/11 Die Unzulässigkeit der Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in dem angefochtenen Beschluss vom 13. September 2011 (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tag zum Az. L 15 AS 308/11 B ER) erstreckt sich damit auch auf die PKH-Beschwerde.